Legales Tuning von ChipTuningPower

Wir sind stets bestrebt, ein möglichst grosses Angebot an legalen Tuningvarianten anbieten zu können. Dazu gehören nebst dem Chiptuning, Felgen, Sportreifen, Sportfahrwerke, Bremsanlagen, Sportluftfilter, Sportschlauchkits, aerodynamische Anbauteile wie Verbreiterungen, Kühlergrill, Stossstangen, Türschwellen, Spoiler, Auspuffanlagen und fahrzeugspezifische Duftbäume und CD mit Motoren-Soundtracks.

Alle Produkte von Namhaften Hersteller, wo sich der jeweilige Hersteller selbst um entsprechenden landesspezifischen Gutachten, Beiblätter etc. bemüht und liefert. Da es fahrzeugspezifisch so viele Hersteller und zum Teil diese Produkte mit x Varianten gibt, ist es wichtig, dass sich der Kunde vorher informiert und mit konkreten Ideen und Wünsche zu uns kommt. Erst dann können wir die Gesetzeskonformität entsprechend abklären und ein konkretes Angebot unterbreiten.

Wollen Sie sich nur informieren, dann benutzen Sie bitte die Herstellerseiten der entsprechenden Artikel. Sobald Sie sich für etwas entschlossen haben, klären wir nochmals die gesetzliche Zulässigkeit für das jeweilige Land für Sie ab.

Die Problematik

Die Problematik mit getunten Autos und unserem Gesetz gibt es nicht erst seit Gestern. Dennoch, die Kontrollen werden immer strenger und die Strafen immer höher.

Durch die Gesetze, Vorschriften und Kontrollorgane vergeht manch einem die Freude und der Spass am getunten Auto. Je nach Vergehen ist der Ausweis weg oder das Fahrzeug stillgelegt. Die Folgen sind mühsam, teuer und unangenehm. Fälschlicherweise sind viele Automobilisten der Meinung, dass Leistungssteigerungen bis 20% legal sind und ohne Gutachten machbar sind. Diese Information ist allerdings falsch, jegliche Art von Tuning oder Leistungssteigerung muss mittels eines Gutachten eingetragen werden. Auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Was benötigt man für ein legales Tuning?

Solche Homologationen sind sehr zeitaufwändig und kostspielig.
Homologations- bzw. Zertifizierungsstellen (Aufzählung nicht abschliessend):

Damit die Homologation durchgeführt werden kann, muss grundsätzlich der Fahrzeugbesitzer einverstanden sein, weil er das Fahrzeug zeitlich zur Verfügung stellen und für die entsprechende Mehrkosten aufkommen muss. Grundsätzlich (ausser Motorsport) erfüllen unsere Produkte die Homologationsanforderungen.

Weiter muss sichergestellt sein, dass das FZ vor dem Tuning die "Original-Homologationswerte" betreffend Abgaszyklusmessung, Lärmmessung und Leistungsmessung noch einhält. D.h. am besten nimmt man ein nigelnagelneues FZ. Damit hat man die besten Voraussetzungen (kleinster Aufwand), weil sich noch keine verschleissabhängigen Veränderungen eingespielt haben.

Wenn die folgenden Punkte erfüllt sind, wird ein Gutachten für die Leistungssteigerung erstellt.

Abgaszyklusmessung

Der grösste, teuerste und schwierigste Punkt bei einer Homologation einer Leistungssteigerung stellt die Abgaszyklusmessung dar.

Hier wird die gleiche Prüfung durchgeführt wie der Fahrzeugimporteur beim Standartfahrzeug durchführen muss. Dabei müssen ebenfalls alle Abgaswerte dem originalen Fahrzeug und dem Jahrgang entsprechenden Euro-Normen entsprechen. Im Fall eines Subaro STI ist das die Euro5 Norm. Diese Euro5 Abgaszyklusmessung umfasst eine 20-minütige Fahrt auf einem Prüfstand inklusive Kühlkammer um möglichst realistische Bedingungen zu simulieren.

Diese Messung wird in 2 Phasen unterteilt:
Die 1. Phase dauert 800 Sekunden und simuliert den Kaltstart- und die Fahrt durch eine Stadt bis zur Überland- und Autobahnfahrt.
Die 2. Phase simuliert den Betrieb in warmen Zustand auf einer Überlandstrasse und Autobahn. Die Geschwindigkeiten sind vorgegeben und werden in einem definierten Zyklus gefahren.

Hier ist zu sagen, dass die 1. Phase weit aus schwieriger zu bestehen ist, da die Katalysatoren im kalten Zustand sehr uneffektiv arbeiten und die Abgase dementsprechend schlecht reinigen, dazu kommt, dass das Gemisch im Kaltstart angereichert werden muss.

Mehr Details zum Abgaszyklustest finden sie hier.

Lärmmessung

Der nächste Punkt für eine Homologation ist die Lärmmessung. Diese Messung erfolgt ebenfalls nach dem gleichen Muster wie beim Fahrzeugimporteur. Heisst also, dass das Fahrzeug eine Vorbeifahrtsmessung bestehen muss.

Die Vorbeifahrtsmessung funktioniert wie folgt: Die Messstrecke beträgt 20 Meter, innerhalb dieser 20 Meter muss das zu messende Fahrzeug von 50km/h auf 61km/h beschleunigen und darf den Grenzwert zu keiner Zeit überschreiten.

Schafft das zu prüfende Fahrzeug dies im 3. Gang, gilt die Regelung „Lex-Ferrari“. Der Vorteil ist ganz klar: Durch das Fahren im 3. Gang ist die Drehzahl und der Lärmwert tiefer und der Test einfacher zu bestehen.

Schafft das zu prüfende Fahrzeug auf den 20Metern keine Beschleunigung auf 61km/h wird das klassische Messverfahren angewendet. Soll heissen, dass das Fahrzeug jeweils einmal im 2. Gang und einmal im 3. Gang gemessen wird. Aus den beiden Werten wird der Mittelwert ermittelt. Das Einhalten der Werte ist mit diesem Verfahren deutlich schwieriger, da im 2. Gang bei höherer Drehzahl auch automatisch mehr Lärm entsteht.

Hier müssen ebenfalls die Originalwerte des Fahrzeugs eingehalten werden!

Nach der bestandenen Vorbeifahrtsmessung wird eine Referenzmessung im Nahfeld durchgeführt. Hier darf ein getuntes Fahrzeug lauter sein als ein originales.

Leistungsmessung

Die Leistungsmessung ist dann nur noch ein kleiner Teil der Homologation.

Hier wird auf einem Leistungsprüfstand eine Messung durchgeführt, um die Leistung zu ermitteln, welche mit dem Tuning erreicht wird. Hier sind Leistungsteigerungen bis 40% ohne grösseren Aufwand realisierbar. Geht der Tuner über eine Leistungssteigerung von 40% hinaus, muss zusätzlich noch eine Prüfung der Bremsanlage sowie des Chassis durchgeführt werden.

Wenn alle diese drei Punkte erfüllt sind, wird ein Gutachten für die Leistungssteigerung erstellt.

Konfigutrationsabhängiges Gutachten !

Das Gutachten hat nur mit der Fahrzeugkonfiguration zum Prüfzeitpunkt Gültigkeit, d.h. wenn am Fahrzeug immer die gleichen Komponenten verbaut sind, sprich der gleiche Luftfilter, die gleiche Auspuffanlage und die gleiche Software wie bei der Homologation.

Nachträgliche Änderungen bewirken die Ungültigkeit der Homologation.